Digitale Gesundheitsanwendungen
Die Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DIGA, sind ein digitaler Helfer, welche die Behandlung und Versorgung digital unterstützen sollen. Sie werden auf Rezept verordnet und die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die DIGA zuvor vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und in das Verzeichnis erstattungsfähiger, digitaler Gesundheitsanwendungen aufgenommen worden ist.
Die rechtliche Grundlage hat der Gesetzgeber mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) geschaffen, das seit dem 19. Dezember 2019 in Kraft ist. Damit haben gesetzlich Krankenversicherte einen Leistungsanspruch auf Digitale Gesundheitsanwendungen erhalten.
kbo testet derzeit im Rahmen digitaler Testfelder eine Reihe dieser vom BfArM zertifizierten DiGAs in einem Praxistest und evaluiert gemeinsam mit den Behandlerinnen und Behandlern und den Patientinnen und Patienten, wie diese Apps die Behandlungsqualität verbessern.